FAQ – FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Gut zu wissen, bevor Sie zu uns kommen.

Die Begriffe werden im Alltag häufig gleich verwendet. Krankengymnastik ist eine wichtige physiotherapeutische Behandlungsmethode. Physiotherapie umfasst darüber hinaus weitere aktive und passive Anwendungen, mit denen wir Beweglichkeit, Kraft, Koordination und körperliche Funktionen gezielt unterstützen können. Welche Therapie für Sie sinnvoll ist, klären wir im Rahmen der Anamnese und Befundaufnahme gemeinsam mit Ihnen.

Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, Ihre gültige Heilmittelverordnung sowie relevante Arztberichte, Befunde oder aktuelle Bilder mit. Bequeme Kleidung erleichtert die Untersuchung und Behandlung. Ein großes Handtuch können Sie ebenfalls gerne mitbringen. Falls Sie unsicher sind, welche Unterlagen benötigt werden, sprechen Sie uns einfach vorab an.

Bei gesetzlich Versicherten kann – sofern keine Befreiung vorliegt – eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung anfallen. Diese setzt sich üblicherweise aus einem prozentualen Eigenanteil und einem festen Betrag je Verordnung zusammen. Kinder und Jugendliche sowie bestimmte weitere Personengruppen können von der Zuzahlung befreit sein. Für Verordnungen aus dem Bereich der Berufsgenossenschaft gelten eigene Regelungen. Die genaue Höhe teilen wir Ihnen gerne vor Beginn der Behandlung mit.

Privatrezepte und Selbstzahlerleistungen werden nach den jeweils vereinbarten Konditionen abgerechnet. Bei Fragen zu Ihrer Verordnung oder Kostenübernahme helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich telefonisch. Eine Absage oder Verschiebung sollte grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. So haben wir die Möglichkeit, den Termin einer anderen Patientin oder einem anderen Patienten anzubieten.

Ein reservierter Behandlungstermin ist ausschließlich für Sie eingeplant. Bei einer sehr kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen kann die freie Zeit in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Da gesetzliche oder private Kostenträger solche Ausfallzeiten normalerweise nicht übernehmen, kann hierfür ein Ausfallhonorar berechnet werden. Wird der Termin kurzfristig noch an eine andere Person vergeben, kann die Berechnung entfallen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vereinbarungen unserer Praxis.

Ja, eine Weiterbehandlung kann unter Umständen auch ohne neue Heilmittelverordnung als Selbstzahlerleistung möglich sein. Besprechen Sie Ihre Situation am besten direkt mit Ihrer behandelnden Therapeutin oder Ihrem behandelnden Therapeuten. Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten für Ihr persönliches Therapieziel sinnvoll sind und welche Kosten entstehen.

Zu Beginn verschaffen wir uns in einem ausführlichen Gespräch und durch eine körperliche Befundung ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Beschwerden und Ihrer gesundheitlichen Situation. Anschließend entwickeln wir ein passendes Behandlungskonzept. Neben der Therapie in unserer Praxis zeigen wir Ihnen – wenn es für Ihr Ziel sinnvoll ist – geeignete Übungen für zu Hause, damit Sie Ihre Beweglichkeit und Ihr Wohlbefinden nachhaltig unterstützen können.

Unser Angebot umfasst unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Klassische Massagetherapie, Manuelle Lymphdrainage, Sportphysiotherapie, Krankengymnastik am Gerät sowie Wärme-, Ultraschall-, Kälte- und Elektrotherapie. Zusätzlich bieten wir Personal Physio Fitness Training und Golf-Physio-Training an. Welche Leistung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Diagnose, Ihrer Belastbarkeit und Ihren persönlichen Zielen ab.

Sie können Ihren Termin bequem über unsere Online-Terminvereinbarung anfragen. Alternativ erreichen Sie DREYER Physiotherapie telefonisch unter 0841 88554022 beziehungsweise per E-Mail an praxis[at]dreyer-physio.de.

© 2026 DREYER Physiotherapie. Alle Rechte vorbehalten. | Webdesign by GrasMedia – echt GrasMade!
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.